K Swiss

S Schweizerisch

Tennisschuhe für Teppiche im Innenbereich mit kostenlosem Rückversand und Bestpreisgarantie. Öffnungszeiten, Adressen und mehr über die Geschäfte der Modemarke K-SWISS in Berlin finden Sie hier. Deshalb ist es mir wichtig, dass die Einlegesohlen abnehmbar sind, was mit diesem Schuh von "K-Swiss Ultrashot" kein Problem ist. Sämtliche K-Swiss-Produkte werden in Fabriken anderer Eigentümer hergestellt. Since Künzli Swiss Schuh resisted the economic pressure, K-Swiss took legal action.

K-Schweiz

Nach dem Kauf können Sie sich für die kostenfreie Trusted Shopsmitgliedschaft Basic, inkl. Künderschutz bis zu je 100 für den laufenden Kauf sowie für Ihre weiteren Käufe in deutschsprachigen und österreichsichen Geschäften mit dem Trusted Shop-Prüfsiegel registrieren. Bei Trusted Shop PLUS (inkl. Garantie) sind Ihre Käufe auch bis zu 20.000 pro Stück durch den Kündigerschutz (inkl. Garantie) gesichert, für 9,90 pro Jahr inkl. Mehrwertsteuer mit einer Mindestvertragsdauer von 1 Jahr.

In beiden FÃ?llen betrÃ?gt die Dauer des KÃ?uferschutzes pro Kauf 30 Tage. Aus den 2.659 Trusted Shops Ratings der vergangenen 12 Monaten, die im Ratingmuster ersichtlich sind, wird die Bewertung "Sehr gut" errechnet.

Turnschuhe

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Gesetz und Praxis: Adidas und K-Swiss

Kürzlich mussten der EuGH und der EuGH der EU über so genannte "Positionsmarken" in Gestalt von Parallelstreifen an Turnschuhen befinden. Der EuGH hat mit Entscheidung vom 17. Februar 2016 zugunsten von Adidas entschieden und die Gefahr einer Verwechslung zwischen der dreibändigen Marke von Adidas und der zweibändigen Marke des belgischen Produzenten Shoe Branding Europe bekräftigt.

Kurz vorher hatte das Gericht die Eintragbarkeit einer von K-SWISS angemeldeten Standortmarke mit fünf Sneakerstreifen abgelehnt und die Anmeldung der Schutzmarke abgelehnt (siehe Entscheidung vom 4.12.2015). Positionsmarkierungen sind zwei- oder dreidimensional angemeldete Marken in Verbindung mit ihrer exakt definierten Positionierung auf einem Produkt oder Teil eines Produkts.

Seit 2006 ist Adidas Eigentümer der nachfolgend gezeigten Positionsmarkierung für drei Ringelstreifen an einem Fuß. Im Jahr 2009 registrierte die Firma "Shoe Branding Europe" eine Positionsmarkierung mit zwei Striemen auf einem der Schuhe. Die EUIPO wies den Einspruch mit der Begründung zurück, dass die Adidas-Marke so banale Marken sei, dass sie nur dann angetastet werden könnte, wenn drei Ringelstreifen identisch verwendet würden.

Vor allem die unterschiedlichen Streifenzahlen und der verschiedene Lauf der Shoe Branding Europe Stripes schließen auch eine mögliche Irritation aus. Zu den deutlichen Gemeinsamkeiten zwischen den Markierungen in Bezug auf Gestalt und Grösse der Bänder und ihre Anordnung auf der Seite des Schuhs macht die Klägerin geltend, dass die Differenzen zwischen zwei und drei Bändern und die Richtung, in der sie verlaufen, nicht groß genug seien, um diese Gemeinsamkeiten bei der Formgebung der Schilder zu überwiegen.

K-Swiss hat auch beim EUIPO die Registrierung der folgenden Positionsmarkierung mit 5 Ringelstreifen auf einem Turnschuh beantragt. Der EUIPO hat die Registrierung dieses Kennzeichens verweigert. Ausschlaggebend für seine Wahl war, dass die eingereichte Standortmarke nicht in der Lage war, die kommerzielle Abstammung des Schuhes anzugeben, d.h. dass sie nicht das Charakteristikum der "Unterscheidungskraft" erfüllte.

Stattdessen werden die Striemen von der Öffentlichkeit nur als banal betrachtet. Auch die Streifenlänge wird durch die Schuhform bestimmt. Ein Überwinden der mangelnden Differenzierung wäre daher nur in Gegenwart der so genannten "Akzeptanz der Marke" möglich, die eine hohe Wiedererkennung der fünf Striemen von K-SWISS bei den Konsumenten setzt.

K-SWISS konnte dies jedoch nicht nachweisen. Es mag auf den ersten Blick als " unfair " empfunden werden, dass Adidas für seine dreibändige Marke einen weit reichenden Markenschutz geniesst, obwohl - ähnlich wie beim CFI im Fall K-SWISS - die Adidas-Streifen auch als " banal decoration " zu bezeichnen sind und die Dauer der Adidas-Streifen natürlich auch durch die Schuhmodellierung bestimmt wird.

Es ist jedoch anzumerken, dass Adidas aufgrund der langen und starken Nutzung der drei Ringelstreifen auf der Sneakerseite gerade die Anerkennung und "Akzeptanz" erlangt hat, die den fünf K-SWISS-Strips fehlt. Es ist auch verständlich, dass die europaeischen Behoerden sich bemuehen, der Oeffentlichkeit die Verwendung von einfachen geografischen Formularen zu ermoeglichen, und daher die Registrierung von solchen Kennzeichen als Warenzeichen einschraenken.

Fragwürdig scheint es jedoch vor dem Hintergund, dass der EuGH den Schutzbereich der Marke Adidas so weit erweitert hat, dass de facto eine parallele Streifenanordnung auf einem Turnschuh, die die Marke Adidas nicht beeinträchtigt, kaum in Erwägung gezogen werden kann. Vor allem, da die Gestaltungsmöglichkeiten für geometrische Figuren auf einem Schuhmodell vergleichsweise eingeschränkt und in gewisser Hinsicht auch durch die Geometrie bestimmt sind, schränkt dies den Gestaltungsmöglichkeiten für Turnschuhe sehr stark ein.

Damit machen diese beiden Entscheide deutlich, dass für den Modesektor große Hindernisse überwunden werden müssen, um eine positionierte Handelsmarke zu registrieren. Das gilt vor allem dann, wenn die tatsächliche Gestalt der Handelsmarke von der Gestalt der Ware bestimmt wird, als dekorationsfähig betrachtet werden kann und das Schild bei den Verbrauchern noch keinen hohen Ruf genießt.

Wird jedoch eine Standortmarke erfolgreich eingetragen, kann sie einen weitreichenden Schutzwert erhalten und so zu einem harten Schwertkämpfer im Wettbewerb gegen Konkurrenten und Imitatoren werden.

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